Ausgaben sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig, wenn
Zur Abrechnung sind seit 2025 Teilnehmendenlisten verpflichtend. Wissen Sie Details zu den Teilnehmenden nicht genau, schätzen Sie es auf jeden Fall immer und tragen Sie es im Sachbericht ein. DANKE!
Denken Sie für den Sachbericht/ Dokumentation an Fotos von Ihren Veranstaltungen und Ergebnissen. Außerdem freuen wir uns, damit Öffentlichkeitsarbeit machen zu können.
Alle Veröffentlichungen analog wie digital müssen mit dem Logo Demokratie leben/ BMFSJ erfolgen. Das Logo wird Ihnen mit dem Bescheid bzw. Kooperationsvertrag zugesendet.
Mittelabruf für den Kleinprojekte- und Jugendfonds erfolgt über die Koordinierungs- und Fachstelle. Sie sendet Ihnen mit dem Kooperationsvertrag diese Formulare auch zu.
Die Abrechnungsunterlagen von Einzelprojekten erhalten Sie zusammen mit dem Förderbescheid vom Landratsamt.
Ihre Belege müssen chronologisch erfasst werden.