Nach Projektende sind ein Sachbericht, eine Fotodokumentation und eine Teilnehmendenliste vorzulegen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Zu allem gibt es Vorlagen.
Bei Projekten über 1000,00€ erfolgt nach Zustimmung des BÜNDNISES ein erweiterte Antragstellung gemeinsam mit der KuF.
Reisekosten können separat oder innerhalb von Honorarverträgen geregelt werden.