In den vergangenen Jahren bot der Kleinprojektefonds eine niedrigschwellige Möglichkeit, Projektideen schnell und unkompliziert umzusetzen. Dieses Verfahren wird es in der bisherigen Form vorerst nicht mehr geben.
Grund dafür sind veränderte Rahmenbedingungen sowie neue Nebenbestimmungen zur finanziellen Zuwendung, die eine Fortführung des bisherigen Förderverfahrens aktuell nicht ermöglichen.
Projektförderung ist weiterhin möglich, erfolgt jedoch künftig im Rahmen der regulären Einzelprojektförderung. Es können Projekte mit einem Fördervolumen von bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Das Verfahren ist dabei für alle Projektgrößen einheitlich.
Die Antragstellung erfolgt zu festen Fristen, aktuell am 30.04. und am 07.08. Aufgrund des veränderten Verfahrens ist eine frühzeitige Planung und Abstimmung der Projektideen erforderlich.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Ausgangspunkt ist die Einreichung einer Projektidee über das Online-Portal oder im persönlichen bzw. telefonischen Austausch mit der Koordinierungs- und Fachstelle. Darauf aufbauend erfolgt eine Beratung sowie die gemeinsame Ausarbeitung des Antrags. Anschließend wird das Projekt im Bündnis inhaltlich beraten. Es folgt das Votum des zuständigen Ministeriums sowie die finanzielle Bewilligung durch das Landratsamt.
Auch unter den veränderten Rahmenbedingungen bleibt die Förderung von Projekten, die demokratische Werte stärken und das Miteinander vor Ort unterstützen, weiterhin möglich.
Voraussetzung für eine Förderung ist weiterhin, dass die Projekte zu den Zielen des Bundesprogramms und der Partnerschaft für Demokratie Nordsachsen passen.
Der Jugendfonds wird ab dem 01.04. wie gewohnt fortgeführt. Projektideen können weiterhin online eingereicht und in Zusammenarbeit mit der Koordinierungs- und Fachstelle umgesetzt werden. Weitere Informationen hierzu folgen.
Ich freue mich auf vielfältige Projektideen und darauf, sie gemeinsam umzusetzen.
